Rechtsanwalt Dieter Graefe in Hannover und Berlin
– Oberstaatsanwalt a.D. –
Problemlösung in den Bereichen Insolvenz-straf-recht, Steuer-straf-recht und Wirtschafts-straf-recht
sowie Durchsetzung der Mandanteninteressen in den Bereichen
indirekte aktive und passive Sterbehilfe
(im Rahmen der vom Bundesgerichtshof vorgegebenen Voraussetzungen)
auch in Zusammenarbeit mit dem Verein DIGNITAS e.V.
Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten
Kontakt
Rechtsanwalt D. Graefe
Telefon: 0511 1318505
oder 030 859948-328
Ihr Anwalt in Sachen
Insolvenz-straf-recht, Wirtschafts-straf-recht und Steuer-straf-recht
Umfassende Beratung für das Strafrecht in der Wirtschaft
Unsere Kanzlei berät Sie in den Bereichen Insolvenz-straf-recht, Wirtschafts-straf-recht und Steuer-straf-recht und leistet Ihnen die erforderliche Unterstützung.
Wir beraten Sie umfassend und verteidigen Sie bei strafrechtlichen Streitigkeiten und führen für Sie Verfahren, die sich im Wirtschafts- und Steuer-straf-recht ergeben. Dabei übernehmen wir auch die strafrechtliche Beratung in umfangreichen Wirtschaftsstrafverfahren gegen Unternehmensführungskräfte. Ferner stehen wir Ihnen bei gesellschafts- und insolvenzrechtlichen Fragen zur Seite.
Anwaltliche Beratung in den Bereichen Patientenverfügung, indirekte aktive und passive Sterbehilfe
Unsere Unterstützung gilt allen Betroffenen, die ihr Recht auf Selbstbestimmung ausüben wollen. Unsere Kanzlei und der Verein setzen sich dafür ein, dass eine Fremdbestimmung abgewehrt wird. Insbesondere ältere und kranke Menschen stehen oft vor der Situation, dass ihnen der Verlust ihrer Eigenständigkeit droht und sie einem langen und sinnlosen Leiden ausgesetzt sind. In solchen Situationen helfen wir den Betroffenen, eigene Entscheidungen treffen und durchsetzen zu können, um ihr Leben weiterhin menschenwürdig zu gestalten.
Wenn ein Vereinsmitglied in solchen Lebenssituationen rechtliche Unterstützung benötigt, kann die Hilfe des Vereins und seiner Anwälte in Anspruch genommen werden. Diese Unterstützung leisten wir auch dann, wenn schwerkranke Menschen – oft gegen ihren Willen – dauerhaft an technische Geräte angeschlossen sind und ihnen ein langes Leiden bevorsteht.
Steuer-straf-recht
- Steuerhinterziehung
- Bannbruch
- Schmuggel
- Steuerhehlerei
Steuer-straf-recht besteht einerseits aus dem materiellen Steuer-straf-recht, also den einzelnen Straftatbeständen. Sie sind in den § 369 bis § 376 der Abgabenordnung (AO) geregelt, nicht im Strafgesetzbuch (StGB).
Andererseits besteht das Steuer-straf-recht aus dem Strafprozessrecht, also denjenigen Vorschriften, die den Ablauf des Verfahrens in (Steuer-) Strafsachen regeln. Sie sind größtenteils in der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.
Wirtschafts-straf-recht
Unser Team im Wirtschaftsstrafrecht verteidigt und berät Unternehmen und Einzelpersonen gegenüber Staatsanwaltschaften, Gerichten und Behörden – und zwar in allen Bereichen des Wirtschafts- und Steuerstrafrechts.